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Ein nur auf den ersten Blick unbedeutender Fehler ist die falsche Verwendung des Apostrophs (Auslassungszeichen) bei Genitiv- und Pluralbildungen. In Anlehnung an das Englische wird immer häufiger fälschlicherweise in deutschen Texten der Apostroph in zahlreichen Genitivbildungen und etlichen Pluralformen gesetzt. In der deutschen Sprache steht der Apostroph jedoch nur im Genitiv artikellos gebrauchter Namen, die auf s, ss, ß, tz, zoder x enden:
Marx’ Philosophie, Lutz’ Eigentum, Theodor Heuss’ Ernennung, Kamuran Kavaz’ Gedichte, Erich Koß’ Verhaftung.
Zulässig ist der Apostroph dagegen vor der Endung –sch, wenn aus einem Namen ein Adjektiv gebildet wird:
die Grimm’schen Märchen, die Einstein’sche Relativitätstheorie.
Oft begegnet man dem falsch gesetzten Apostroph auch im Plural von Abkürzungen: statt PC’s muss es richtig PCs heißen, der Plural von RAM heißt RAMs.

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