Ein Literaturverzeichnis ist fester Bestand jeder wissenschaftlichen Arbeit. Darin wird über die bei der Erstellung benutzte Literatur Auskunft gegeben.
Matthias Karmasin und Rainer Ribing erläutern in Ihrem UTB-Band
» Die Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten, was ihn ein Literaturverzeichnis gehört und wie es aufgebaut ist.
Generell sind im Literaturverzeichnis nur Werke anzugeben, die auch im Text zitiert werden. (Dies gilt natürlich nicht, wenn der Gegenstand der Arbeit in der Literatursuche selbst besteht; wenn also das Thema z.B. lautet: »Medienökonomie seit 1980 – eine Auswahlbibliographie«.)
Versuchen Sie nicht, das Literaturverzeichnis dadurch kompetenter wirken zulassen, indem Sie Werke anführen, die Sie gar nicht gelesen haben. Des Öfteren tauchen dort nämlich Publikationen auf, die mit dem Thema nichts zu tun haben und die offensichtlich aus der Literaturliste eines anderen Autors übernommen, im Text aber nicht zitiert wurden.
Das Literaturverzeichnis enthält prinzipiell alle verwendeten Publikationen, also Monographien, Bücher, Sammelbände, einschlägige Fachzeitschriften, Lexika, Handbücher, Diplomarbeiten, Dissertationen, Habilitationen sowie publizierte Konferenzberichte, Papers von Institutionen (z.B. EU), Festschriften etc. Quellen, die Sie bereits mit Vollbeleg zitiert haben, werden im Literaturverzeichnis nicht nochmals angeführt. Wenn Sie oder Ihr Betreuer es aber wünschen, können Sie diese Quellen natürlich im Literaturverzeichnis, aber dann am besten in eigenen Rubriken (Quellen ohne Verfasser, Internetquellen, Zeitungen, Radio- und Fernsehbeiträge etc.)
Für die Verzeichnung von Büchern und von Aufsätzen in Literaturverzeichnissen gibt es unterschiedliche Konventionen. Diese finden sich auf den Seiten Bücher bibliographieren bzw. Aufsätze bibliographieren.